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Reaktionen auf Corona-Einreiseverordnung „Faktische Grenzschließung“

Lkw mit Mundschutz Foto: aulbranding/Werner – stock.adobe.com; Montage: Marcus Zimmer

Heftige Reaktionen auf die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes.

Anlass für die Kritik ist die gestern von der Bundesregierung verabschiedete „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Die Verordnung tritt heute in Kraft und gilt – vorbehaltlich einer früheren Aufhebung bei fortdauernder Überprüfung – bis 31. März.Dabei gelten für den Transport- und Bus-Bereich folgende Ausnahmen:

Einreise aus Risikogebieten

Bei Einreisen aus Risikogebieten sind die betreffenden Personen „bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte von der Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung ausgenommen“. Diese Personen sind auch von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen.

Einreisen aus Hochinzidenzgebieten

Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten unterliegen auch Mitarbeiter aus dem Logistik- und Beförderungsbereich der Anmeldepflicht und müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen sowie den entsprechenden Nachweis mit sich führen. Von einer Testpflicht wird abgesehen, wenn die Personen weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sich in dem Bereich aufgehalten haben, auch in begründeten Einzelfällen kann durch die zuständigen Behörden wie das Gesundheitsamt Ausnahmen gewährt werden.

Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten

Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten bestehen keine Ausnahme bei Anmelde- und Testpflicht für die Logistikbranche: Einreisende müssen eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung mit sich führen und, ergänzend zur Quarantäneregelungen der Länder, sowie grundsätzlich spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise ein negativesTestergebnis vorweisen können.

DVF: "Lebensadern offen halten"

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) fordert als Reaktion auf die Vorgaben „handhabbare Ausnahmeregelungen für den Mobilitäts- und Logistiksektor“. "Die Lebensadern müssen offengehalten werden, damit die Versorgung unserer Volkswirtschaft als Ganzes und jeden einzelnen Bürgers sichergestellt ist. Dazu muss das europaweite Green-Lane-Konzept fortgeführt werden!", sagt Geschäftsführer Dr. Florian Eck.

"Mit der jetzt vorgelegten Corona-Testverordnung werden die Bemühungen der Bundesländer, einheitliche Regelungen und praktikable Ausnahmen für Verkehr und Logistik zu schaffen, über den Haufen geworfen. Außerdem fehlt es immer noch an Schnelltests sowie Test- und Laborkapazitäten. Die Auswirkungen einer solchen faktischen Grenzschließung lassen sich in Großbritannien betrachten, gestörte Lieferketten sind damit absehbar", sagt Eck.

DSLV warnt vor Versorgungsengpässen

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) teilt mit, dass damit die Speditions- und Logistikbranche vor massiven Planungsschwierigkeiten stehe und Lieferketten erneut ins Stocken geraten und Versorgungsengpässe entstehen könnten, weil nicht nicht absehbar ei, welche Länder oder Regionen sich zu sogenannten ,Virusvarianten-Gebieten’ entwickeln.

Großbritannien ist bereits ‚Virusvarianten-Gebiet‘

Die Vergangenheit habe bereits gezeigt, wie schnell aus einem Risikogebiet ein Hochinzidenzgebiet werden kann. Mit der Kategorisierung Großbritanniens als ‚Virusvarianten-Gebiet‘ sei eine weitere Maßnahmeneskalation hinzugekommen; weitere Regionen Europas können folgen.

„Eine mögliche Zunahme von Virusvarianten-Gebieten stellt die Touren- und Personaldispositionen international tätiger Speditionshäuser jetzt vor noch größere Herausforderungen“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Die Einbeziehung des Güterverkehrssektors in den Geltungsbereich der Corona-Einreiseverordnung kann den Warenfluss zwischen den Ländern erheblich behindern.“

Deutschlands Nachbarländer müssten ausreichende Testkapazitäten garantieren. Eine weitere Verschärfung der Infektionslage wird Lieferketten zusätzlich erheblich gefährden, wenn das Fahrpersonal, das ohnehin weitgehend isoliert von anderen Menschen arbeitet und deshalb kaum zur Verbreitung des Virus beiträgt, an den Grenzen aufgehalten wird. „Welche Belastungen auf die in der Logistik beschäftigten Menschen zukommen können, haben die kilometer- und tagelangen Staus in Südengland während der Weihnachtstage des vergangenen Jahres auf dramatische Weise gezeigt“, so Huster.

BGL beklagt Unklarheiten bezüglich Länderverordnungen

Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt die Bundesregierung angesichts des Beschlusses zur Einreise abermals davor, dass sie Versorgungsengpässe für Bevölkerung und Wirtschaft riskiert. Erhöht werde diese Gefahr durch weiterhin bestehende Unklarheiten im Hinblick auf die von den Bundesländern geregelten Quarantäne-Verordnungen.

„Lkw-Fahrer, die im Ausland festsitzen oder sich unnötig lange in Quarantäne befinden müssen, können keine Lebensmittelgeschäfte oder Tankstellen beliefern“, sagt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. „Was nützen unseren Fahrern die bundeseinheitlichen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung, wenn sie sich dann im Dickicht der 16 unterschiedlichen Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer verlieren? Auch bei den Quarantäne-Bestimmungen mahnen wir im Interesse der Menschen hinter dem Lkw-Lenkrad dringendst bundeseinheitliche Lösungen an!“

Zu der Vorgabe, im Fall der Einreise aus Hochinzidenz- beziehungsweise Virusvarianten-Gebieten bereits vor Einreise Corona-Tests durchführen zu müssen, erinnert der Verband daran, dass im Ausland keine Infrastruktur für derartige Tests vorhanden ist. „Damit schiebt Deutschland den Schwarzen Peter in die Nachbarländer“, so Prof. Engelhardt.

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