Die Digitalisierung im Büroalltag schreitet weiter voran. Die Bundesegierung hat mit dem Wachstumschancengesetz im März dieses Jahres den Weg für eine stufenweise Einführung der E-Rechnung frei gemacht. Die Regelung sieht vor, dass sämtliche Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Dies betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden.

Strukturiertes elektronisches Format
Als E-Rechnung gilt künftig eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Wichtig zu wissen: Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht.
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