Weitere Stufen des Mobilitätspakets sind in Kraft getreten – und diese erweisen sich als Kompromiss mit Stolpersteinen im Detail.
Nach zähen Verhandlungen jeweils im EU-Parlament und im EU-Rat sowie einem anschließenden Trilog-Verfahren wurde am 8. Juli 2020 der Kompromiss zum Mobilitätspaket per Mehrheitsentscheid verkündet. Mit Frage-und-Antwort-Katalogen versucht die EU-Kommission nun, klarzustellen, was gemeint ist.
Die bisherige Regelung, dass nach der beladenen Einfahrt in Deutschland dort drei nationale Beförderungen möglich sind, bleibt bestehen. Neu ist die Cooling-off-Periode von vier Tagen. In dieser Zeit dürfen keine weiteren Kabotagetransporte in Deutschland durchgeführt werden. Der Lkw kann vier Tage auf einem Autohof stehen bleiben und „abkühlen“, bilaterale Transporte durchführen oder Kabotage in einem anderen EU-Land ausführen. Vor allem für die großen litauischen und polnischen Flotten im Komplettladungsverkehr wird es weiter möglich sein, für ihre deutschen Kunden jeden Tag einen Lkw bereitzustellen.
Staaten entscheiden über einzelne Regelungen
Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob die Kabotageregeln auch im Vor- und Nachlauf eines Transports im Kombinierten Verkehr (KV) gelten. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) soll diese Regelung aber aus Mangel an Hinweisen auf eine Marktstörung durch osteuropäische Frachtführer vorerst nicht umgesetzt werden. „Liegt ein Missbrauch im Sinne dieser Regelung nicht vor, darf ein Mitgliedstaat nicht von den Vorgaben des EU-Rechts abweichen“, heißt es auf Anfrage von trans aktuell seitens des BMDV.
- Zugang zu allen Webseiteninhalten
- Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
- Preisvorteil für Schulungen und im Shop
Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.
* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.
Mitgliedsnummer ergänzen* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.
Weiter zum Kauf