Abstimmung der Eurovignetten-Richtlinie mit den CO₂-Emissionszielen
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über Änderungen der Eurovignetten-Richtlinie erzielt. Dadurch sind Mautgebühren besser auf die CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge abgestimmt, die seit dem 1. Juli gelten.
Laut dem Rat schaffen die Änderungen mehr Klarheit für Spediteure, nationale Behörden und Mautdienstleister hinsichtlich der Anwendung der Eurovignetten-Vorschriften auf verschiedene Fahrzeugkategorien und Emissionsklassen. Dies werde einen reibungslosen Übergang zu einem Straßenbenutzungsgebührensystem erleichtern, das die Fahrzeugemissionen besser widerspiegelt, und gleichzeitig eine harmonisierte Umsetzung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.
Klarstellung wesentlicher Bestimmungen
„Durch die Klarstellung wesentlicher Bestimmungen der Eurovignetten-Richtlinie sorgen wir für eine reibungslosere und harmonisiertere Umsetzung in der gesamten Europäischen Union“, so Alexis Vafeades, Minister für Verkehr, Kommunikation und öffentliche Arbeiten der Republik Zypern, die bis Ende Juni die Ratspräsidentschaft innehatte und das Thema forcierte.
Die vereinbarten Änderungen enthalten demnach rechtliche und technische Klarstellungen, um ein effektives Zusammenspiel der beiden Rechtsrahmen, etwa Definitionen, was unter emissionsfreie und emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge zu verstehen ist, und wie Spezialfahrzeuge, wie beispielsweise Müllwagen und Baufahrzeuge, den entsprechenden CO₂-Emissionsklassen zugeordnet werden.
Mautermäßgung auch für emissionsarme Nutzfahrzeuge
Ein Kernpunkt ist, dass es den Mitgliedstaaten mit den Änderungen möglich sein soll, auch für emissionsarme Fahrzeuge ermäßigte Nutzungs- oder Infrastrukturgebühren anzuwenden, neben den Maßnahmen zur Förderung der Einführung emissionsfreier Fahrzeuge. Nach Angaben des EU-Parlaments sind diese Mautermäßigungen als Anreiz gedacht, da die Einführung emissionsfreier Schwerlastfahrzeuge langsamer voranschreitet als erwartet.
Mautvorteil bis 75 Prozent etwa für Range Externder
„Gut an der heutigen Einigung ist, dass Brückentechnologien nun stärker berücksichtigt werden. Künftig können neben der vollständigen Mautbefreiung von Elektro-Lkw auch Niedrigemissionsfahrzeuge wie solche mit Range-Extendern einen Mautvorteil von bis zu 75 Prozent bekommen“, kommentiert etwa Markus Ferber, der für die EVP im EU-Parlament sitzt und Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) ist.
Bis zum 30. Juni 2031 können Länder damit für emissionsarme Lkw Mautermäßigungen von bis zu 75 Prozent gewähren, und es gibt die Option, ab Juli 2031 eine Mautermäßigung von 50 Prozent beizubehalten. Emissionsfreie Lkw können bis zum 30. Juni 2031 von Mautgebühren befreit werden – wie es Deutschland Ende 2025 beschlossen hat – und danach von einer Mautermäßigung von 75 Prozent profitieren.
Keine Zustimmung für Mautermäßigung für effiziente Anhänger
Auch das Thema Mautermäßigungen für effiziente Anhänger, die CO₂-Emissionen von Fahrzeugkombinationen senken und deren Reichweite erhöhen können, war Thema.
Rat und EP entschieden sich dabei gegen den Vorschlag, für Fahrzeugkombinationen mit nachhaltigen Anhängern eine Mautdifferenzierung zuzulassen. Begründung: Eine solche Regelung würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, die Komplexität der Mautsysteme erhöhen und die Einführung und Durchsetzung elektronischer Mautdienste beeinträchtigen. Ganz ist das Thema nicht vom Tisch, denn gleichzeitig wurde die Kommission aufgefordert, die weiterhin bestehenden Hindernisse zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerten.







