Mautdaten Nur ein Back-up für das BAG

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Bei der Kontrolle der Kabotage wird das Bundesamt für Güterverkehr in erster Linie den intelligenten digitalen Tacho berücksichtigen. Die Mautdaten dienen nur als ergänzender Beleg.

In meinem letzten Blog dieses ereignisreichen Jahres werfe ich einen Blick auf die nahe Zukunft. Denn es nähern sich wieder zwei Daten, die den Wettbewerb im Gütertransport auf der Straße ein Stück weit fairer machen sollen: die zweite Stufe des Mobilitätpakets 1 tritt in Kraft. Dazu gibt es zwei feststehende Termine, den 2. und den 21. Februar 2022. Bereits in der Folge 5 des Truck Talk Podcast „Sternstunden des Mobilitätspaketes“ habe ich zusammen mit Götz Bopp das „vorprogrammierte Grenzchaos“ beschrieben, wenn ab diesem 2.2.2022, an dem die Standesämter sicher ausgebucht sein werden, alle Fahrer, die mit ihrem Lkw im grenzüberschreitenden Güterverkehr unterwegs sind, das Symbol des Landes eingeben müssen, in das sie nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats einreisen müssen. Und zwar zu Beginn des ersten Halts in diesem Mitgliedstaat. Der erste Halt erfolgt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze. Dadurch sollen die potentiellen Kabatagetransporte besser kontrolliert werden.

Kabotage jetzt mit Abkühlphase

Denn am 21. Februar tritt dann die neue Kabotageregelung selbst in Kraft, die im Prinzip die alte ist. In Kürze: Infolge einer beladenen grenzüberschreitenden Fahrt können weiterhin binnen sieben Kalendertagen drei nationale Kabotage-Fahrten durchgeführt werden, nachdem ein Lkw etwa in Deutschland komplett entladen worden ist. Sie wird durch eine viertägige „Abkühlphase“, auch „Cooling-Off-Periode“ genannt, nur ein wenig verschärft. Und auch nur auf den ersten Blick. In dieser Zeit darf der Lkw, der zuvor in Deutschland war, dort zwar keine Kabotage mehr machen, wohl aber etwa in Belgien oder den Niederlanden. Oder eine Tour nach Frankreich fahren. „Abkühlphase“ ist nicht gleichbedeutend mit vier Tage den Motor abstellen. Vor allem für die ständig weiterwachsenden großen Flotten aus Litauen und Polen ist es im Zuge einer weiter fortschreitenden Digitalisierung kein wirkliches Problem, gerade im stark umkämpften europäischen Komplettladungsbereich weiterhin weitestgehend regelkonform auf den westeuropäischen Märkten aktiv zu sein. Die bereits im August 2020 in Kraft getretene Stufe 1 des Mobilitätspakets jedenfalls, die Anpassung der Sozialvorschriften, spielt meiner Ansicht nach den großen Flotten in die Hände.

Wie hoch ist der Anteil der Kabotagetransporte in Deutschland?

Die Frage, wie hoch der Anteil der Kabotagetransporte in Deutschland tatsächlich ist, ist nicht konkret zu beantworten und gibt immer wieder Anlass zu Debatten, auch in den sozialen Netzwerken. Die basieren allerdings auch auf Missverständnissen. Das beste Beispiel ist die kontinuierliche Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Bis Ende Oktober wies sie einen Anteil von 58,1 Prozent deutschen Lkw auf den mautpflichtigen Autobahnen und Bundesstraßen aus, gebietsfremde Lkw 41,9 Prozent. Das ist zwar eine weitere leichte Verschiebung zu 2020 mit 59,9 Prozent deutschen zu 40,1 Prozent gebietsfremden Lkw. Doch Achtung: Dieser Mautanteil ist nicht zu verwechseln mit dem Marktanteil, den ausländische Lkw am deutschen Transportaufkommen haben. Sie beinhaltet Transitverkehre wie bilaterale Transporte. Im größten Transitland Europas dürfte der Transitverkehr entsprechend stark in der Mautstatistik vertreten sein.

Es gibt allenfalls die Zahlen aus den Schwerpunktontrollen des BAG, die im April 2020 auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums begannen. Im vergangenen November jedenfalls hat das BAG die letzten drei bundesweiten Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und der Kabotagebestimmungen durchgeführt. Von insgesamt 1.610 auf Kabotage kontrollierten Fahrzeugen wurden laut BAG 65 Lkw beanstandet. Das sind rund vier Prozent. Diese Zahlen widersprechen natürlich dem Eindruck, den die deutsche Transportbranche selbst über den „gefühlten“ Anteil vor allem der illegalen Kabotagetransporte in Deutschland hat.

Am Ende dieses Blog-Artikels habe ich beim BAG in einem kurzen Interview nochmals genau nachgefragt.

Bereits seit Juni 2021 im Mautgesetz festgeschrieben

Bereits im letzten Jahr, als die Frachtraten mit Beginn der Corona-Pandemie in den Keller gingen, wurde die Schuld daran auch den osteuropäischen Frachtführern mit ihren billigen Preisen angelastet. Auf anhaltenden Druck auch der deutschen Transportverbände wurde daher bereits am 8. Juni 2021 eine Ergänzung in den Paragrafen 4 Absatz 3b des Bundesfernstraßenmautgesetzes aufgenommen, die es dem BAG seit dem 1. Oktober 2021 erlaubt, die Mautdaten, hier wortwörtlich: „zum ersten befahrenen Mautabschnitt nach der Einfahrt in das Bundesgebiet und zum letzten befahrenen Mautabschnitt vor der Ausfahrt aus dem Bundesgebiet zum Zweck der Ermittlung des Ortes und der Zeit des Grenzübertritts von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Fahrzeugen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 Absatz 2a und Absatz 4 Nummer 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes zu verarbeiten.“ Im Nachhinein bin ich selbst erstaunt, dass seither eigentlich niemand wirklich nachgefragt hat, welche Rolle die mögliche Nutzung der Mautdaten seit Oktober tatsächlich für das BAG spielt. Ich habe es daher getan.

Ernüchternde Antwort aus Köln

Die Antwort der Pressestelle des BAG war daher für mich doch sehr ernüchternd. Sie lautete: „Sofern sich im Rahmen von Kontrollen Anhaltspunkte für Zuwiderhandlungen gegen die Kabotagebestimmungen ergeben, wird ein entsprechender Kontrollbericht erstellt und an den Innendienst abgegeben. Der Innendienst hat sodann durch Zugriff auf die Mautdaten die Möglichkeit, eine Zuwiderhandlung ergänzend zu belegen - etwa indem mittels der Mautdaten nachgewiesen wird, dass ein Grenzübertritt nicht oder nicht zum angegebenen Zeitpunkt stattgefunden hat. Ein pauschaler Datenabgleich ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich muss nach der Gesetzesbegründung ein Anfangsverdacht vorhanden sein und die Daten nur für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verwendet werden.“ Mit ersten Ergebnissen und konkreten Zahlen sei zudem nicht vor dem zweiten Quartal 2022 zu rechnen. Für mich heißt das: Letzen Endes ist der Zugriff auf die Mautdaten für das BAG also nur ein Back-Up. Der endet übrigens im August 2025, wenn alle relevanten Lkw mit dem neuen intelligenten digitalen Tacho ausgestattet sein müssen.

Erläuterung aus dem Hintergrund

Meine Anfrage an das nun von Volker Wissing (FDP) geführte Bundesverkehrsministerium, ob ab 2022 mit einer weiteren Liberalisierung der Mautdaten zu rechnen sei, blieb leider unbeantwortet. Im Hintergrund hieß es dazu aus dem politischen Berlin: Die Frage eines allgemeineren Datenabgleichs und damit auch eines automatisierten Hinweises auf Verstöße sei zwar lang und breit diskutiert worden. Eine weitreichendere Regelung sei aber gegen die deutlichen Datenschutzbedenken in Deutschland nicht durchsetzbar gewesen. Das gelte insbesondere, da es sich rechtlich "nur" um Ordnungswidrigkeiten handele. Mit anderen Worten: Der große Unterschied beim Tachografen gegenüber den Mautdaten sei, dass es bei einer routinemäßigen Kontrolle schnell zu dem notwendigen Verdacht und tieferer Prüfung kommen kann, wenn der Tachograf entsprechende Daten ausweist.

Der Fokus gilt dem intelligenten digitalen Tachografen

Bereits auf der diesjährigen NUFAM in Karlsruhe habe ich den zukünftigen Einfluss des intelligenten digitalen Tachografen auf die Kontrolle des Mobilitätspaketes mit Götz Bopp, dem EU-Parlamentarier Ismail Ertug und namhaften Branchenvertretern unter der Frage „Stoppt die digitale Technik das Sozialdumping?“ diskutiert, der Gedankenaustausch kann gerne hier noch einmal verfolgt werden. Die beiden Erstausrüster des digitalen Tachografen für die europäischen Nutzfahrzeughersteller, VDO und Stoneridge, haben bereits auf die neue Vorgabe zum 2. Februar 2022 reagiert. Der deutsche Hersteller VDO, der zu Continental gehört, ermöglicht es, den seit 2019 aktuellen intelligenten Tacho vom Typ DTCO 4.0 durch ein einfaches Up-Date in einer Werkstatt zum DTCO 4.0e zu machen. Die Fahrer brauchen dann an der Grenze nur die durch die GPS-Funktion im Gerät bereits getroffene Vorauswahl der jeweiligen Länderkennzeichen zu bestätigen – und schon geht es weiter. Auch im SE5000-8 RG des schwedischen Herstellers Stoneridge ist ein Grenzübergangsassistent angelegt.

Der intelligente Tachograf der 2. Generation ab August 2023

Beide Hersteller setzen derweil die Vorgaben der EU aus dem Mobilitätspaket um, nach der bis zum 21. August 2023 alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 t mit dem intelligenten Tachografen der 2. Generation ausgestattet sein müssen. Spätestens bis zum August 2025 müssen dann wirklich alle Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse im grenzüberschreitenden Verkehr damit ausgestattet sein. „Mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten kann der DTCO 4.1 dann zukünftig Grenzübertritte genau erfassen“, heißt es etwa bei Continental über die nächste Stufe. „Damit ermöglicht er es den Behörden, die geltenden Vorschriften besser zu kontrollieren, weil sie im Zweifelsfall ablesen können, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben.“ Welche weiteren Vorteile etwa der intelligente digitale Tachograf von VDO in Zukunft für die Unternehmer und die Fahrer anbietet, habe ich wiederum mit Götz Bopp sowie den beiden Tachografenexperten Ralf Dohmen und Timo Ketterer in dem dreiteiligen Podcast „Lenkzeit“ in größtmöglicher Tiefe erörtert. Vielleicht finden Sie ja zwischen den Jahren die Zeit, etwas genauer zuzuhören.

Zum Abschluss des Jahres habe ich noch einmal das BAG gefragt:

Wie viele Schwerpunktkontrollen zur Kabotage hat es seit April 2020 bis November 2021 gegeben?

Im Zeitraum April 2020 bis November 2021 wurden insgesamt 32, überwiegend zweitägige, bundeseinheitliche Schwerpunktkontrollaktionen mit Fokus auf der Kontrolle der Kabotagebestimmungen durchgeführt. Ergänzend fanden regionale Kontrollaktionen statt, u.a. mit Schwerpunkt Kontrolle von Rundholztransporten. Ferner erfolgten auch im Rahmen der Schwerpunktkontrollen mit Fokus auf der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit Kontrollen im Rechtsgebiet Güterkraftverkehrsrecht.

Wie viele Verstöße im Verhältnis zu den kontrollierten LKW konnte das BAG dabei feststellen?

Im Rahmen der bundeseinheitlichen und regionalen Schwerpunktkontrollen des Bundesamts wurden von April 2020 bis November 2021 insgesamt 20.129 Fahrzeuge im Güterkraftverkehrsrecht kontrolliert. Davon wurden 1.032 Fahrzeuge wegen Nichteinhaltung der Kabotagebestimmungen beanstandet und bei diesen insgesamt 1.756 Kabotageverstöße festgestellt.

Ist dieses Verhältnis rückläufig? Falls ja, was sind die mutmaßlichen Gründe?

Im Zeitraum Januar bis November 2021 ist ein leichter Rückgang der Beanstandungsquote im Vergleich zum Jahr 2020 festzustellen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der gezielten Auswahl der Kontrollorte, der fortlaufenden Berücksichtigung von kontrollpraktischen Erfahrungswerten sowie geeigneten Hinweisen seitens der Verbände und der Transportbranche die Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen nicht repräsentativ sind und keinen Rückschluss auf die Gesamtsituation zulassen. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des fortentwickelten Konzepts zu den Schwerpunktkontrollen ist auch eine Vergleichbarkeit der Kontrollergebnisse für 2020 und 2021 nicht möglich.

Gleichwohl war im Rahmen einiger Schwerpunktkontrollen Kabotage feststellbar, dass bei erneuten Kontrollen, in zuvor bereits kontrollierten Regionen unzulässige Kabotagebeförderungen spürbar zurückgegangen waren und die Kontrollen des BAG somit Wirkung zeigen.

Hat sich zum Thema „Kontrolle des grenzüberschreitenden Güterverkehrs durch die Mautdaten“ seit meiner letzten Anfrage etwas geändert?

Seit der Beantwortung der Anfrage vom 10.11.2021 haben sich keine Änderungen ergeben. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen.

Gibt es bereits Entscheidungen, was die Schwerpunktkontrollen im Jahr 2022 angeht?

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird auch im Jahr 2022 entsprechend fortgesetzt.

Damit verabschiede ich mich für dieses Jahr von den Leserinnen und Lesern meiner Blogs und wünsche Ihnen eine hoffentlich entspannte Weihnachtszeit – trotz aller Krisen und der Sorgen und Nöten der vorerst nicht enden zu wollenden Corona-Pandemie. Bleiben Sie gesund!

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.