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Lösung von Planitzer trans-sporting Tourenplanung inklusive Teststation

Foto: Planitzer trans-sporting

Arbeitgeber dürfen von ihren Arbeitnehmern keine Auskunft über den Impfstatus verlangen. Weil das die Tourenplanung erschwert, hat das Unternehmen Planitzer trans-sporting für sich eine Lösung gefunden.

Die Impffrage – trans aktuell hat sie in der letzten Ausgabe beantwortet (trans aktuell 14/2021, siehe hier): Arbeitgeber dürfen von ihren Arbeitnehmern keine Auskunft über deren Impfstatus verlangen. In der Transportbranche macht dies etwa die Einsatzplanung mitunter schwieriger.

Aktuell hat der Bundestag inzwischen über die Auskunftpflicht abgestimmt, diese aber nur auf die Beschäftigten von Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen beschränkt. Das bringt Unternehmer in einer Zwickmühle, wie etwa Horst Planitzer von Planitzer trans-sporting aus Schwieberdingen, der sich auf den Artikel hin bei trans aktuell gemeldet hat.

Denn die 40 Lkw von Planitzer fahren in der Regel nicht die Rampen von Industrie- oder Handelskunden an, sondern eher Rennstrecken sowie Testzentren für die Automobilindustrie. Das schwäbische Unternehmen hat sich auf den Fahrzeugtransport etwa von Rennwagen oder Prototypen spezialisiert, die Lkw sind dafür in ganz Europa unterwegs.

3-G-Regelung an Be- und Entladeorten

An den Standorten, die die Lkw anfahren, gelten daher zumeist strengere Regeln – auch in Bezug auf Covid-19. Die Einhaltung von 3-G (Genesen, Geimpft oder Getestet) ist demnach bei fast allen Voraussetzung, damit die Fahrer überhaupt auf das Gelände kommen. Sicherzustellen, dass der Fahrer einen entsprechenden Nachweis vorzeigen kann, bringt die Disponenten laut Planitzer ins Schwitzen.

Denn für Fahrer, von denen der Impf- oder Genesenen-Status nicht bekannt ist, muss dann bereits bei der Tourenplanung ein Test-Stopp mit eingeplant werden. Zusätzliches Problem: Nicht nur in Deutschland, auch im europäischen Ausland sind inzwischen zahlreiche Teststationen geschlossen worden; zudem sind viele Stationen in den Innenstädten gelegen und damit für Fahrer von 40-Tonner schwer erreichbar.

Teststationen nicht für Lkw-Fahrer ausgelegt

Planitzer berichtet von einem seiner Fahrer, der vor der Beladung in Süditalien nach einem vergeblichen Test-Versuch am Vorabend gleich am nächsten Morgen die Teststation erneut aufsuchte und dann eben im Halteverbot parken musste. Nicht nur das: „Aufgrund dessen hat er seine Ruhezeit unterbrochen und konnte dann nach der Beladung am Nachmittag nur mehr drei Stunden fahren, weil er wieder Pause machen musste“, sagt Horst Planitzer. Besser also ist es, den Lkw stehen zu lassen und mit dem Taxi zum Testzentrum zu fahren, sagt er.

Bei 40 Fahrern ist das Thema Testen vor der Tour also kein leichtes Unterfangen. Der Unternehmer weiß sich aber zu helfen und setzt jetzt auf so genannte Online-Schnelltests mit Zertifikat: Man führt dabei selbst vor PC-, Tablet oder Smartphone- Kamera einen Antigen-Schnelltest durch, digital beaufsichtigt von geschultem Personal. Damit das ganze rechtssicher ist, muss man sich – ebenfalls per Kamera – mit seinem Ausweis identifizieren. Klappt alles, erhält man aber ein EU-weit anerkanntes Testzertifikat.

Planitzer gibt zu, dass diese Art der Selbsttest vor allem für ältere Fahrer eine größere Herausforderung sein kann. Jüngere, technikaffine Fahrer könnte damit aber problemlos umgehen. Problem erkannt, Problem gebannt, zumindest was die Testpflicht angeht.

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