Die Verkehrspolizeiinspektion Freising hat bei einer Kontrolle einen Lkw-Fahrer erwischt, der 22 Stunden nonstop am Steuer saß. Das Bußgeld entspricht der geltenden deutschen Rechtsprechung.
Die Meldung der Verkehrspolizeiinspektion Freising gelangte über die regionalen Medien an die Öffentlichkeit. Mitte August wurde ein 51 Jahre alter Berufskraftfahrer aus Mühldorf auf der A 93 bei einer Routinekontrolle gestoppt. "Beim Auslesen der Fahrerkarte sei festgestellt worden, dass der Mann ein paar Tage zuvor fast 22 Stunden nonstop mit seinem Sattelzug gefahren war", hieß es in der Multimediazeitung "Pfaffenhofen-today". Erlaubt gewesen seien nur zehn Stunden.
Das dafür verhängte hohe Bußgeld sei korrekt, sagt Matthias Pfitzenmaier. Es gibt einen speziellen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht. Dort ist geregelt, dass innerhalb der ersten vier halben Stunden der Lenkzeitüberschreitung ein Bußgeld von je 30 Euro für den Fahrer festzusetzen ist, pro angefangener weiterer halber Stunde sind es 60 Euro. "Im vorliegenden Fall ist auszugehen von einer zulässigen Lenkzeit von zehn Stunden, sodass insgesamt zwölf Stunden Lenkzeitüberschreitung vorliegen." Für die ersten zwei Stunden gibt es ein Bußgeld von 120 Euro, für die weiteren zehn Stunden ein Bußgeld von 1.200 Euro, sodass sich hieraus das Gesamtbußgeld von 1.320 Euro ergibt. Für den Unternehmer beginnt das Bußgeld pro angefangener halber Stunde bei 90 Euro für die ersten zwei Stunden Überschreitung, dann pro angefangener Stunde bei 180 Euro, sodass hier ein Bußgeld von 3.960 Euro für den Unternehmer zu erwarten wäre. "Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein deutsches Unternehmen handelt, da sonst in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Bußgelder verhängt wird." Auf Nachfrage hat die Polizei bestätigt, dass die "durchgehende Lenkzeit auf der Fahrerkarte dokumentiert ist".
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