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Legal-Tech klagt Pro Lkw 530 Euro zu viel gezahlte Maut

Foto: BillionPhotos/stock adobe

Nach dem EuGH-Urteil zu den Mautgebühren bietet auch der Rechtsdienstleister Right Now eine Rückerstattung per Klageverfahren an.

Demnach geht der Legal-Tech-Anbieter Right Now basierend auf dem EuGH-Urteil davon aus, dass der Bund in den vergangenen Jahren zu viel LKW-Maut verlangt hat - rund vier Prozent pro Lkw und Jahr. Demnach habe jedes Unternehmen, das in Deutschland in den vergangenen Jahren Lkw-Maut bezahlt hat, einen Rückerstattungsanspruch, der im Durchschnitt etwa 530 Euro pro Fahrzeug betrage. Diese zu viel gezahlte Maut kann laut Right Now zurückgefordert werden.

Unternehmen erhalten 60 Prozent des Anspruches

Allerdings habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits erklärt, dass es die Ansprüche nicht begleichen werde, so der Rechtsdienstleister, der nach eigenen Angaben daher mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten rechnet. Right Now schlägt daher vor, den Transport- und Logistikdienstleistern die Rückerstattungsforderungen abzukaufen und sofort 60 Prozent des Anspruchs an die Unternehmen auszuzahlen.

"Im Unterschied zur anwaltlichen Lösung erhält das Unternehmen schnell Bargeld und absolute Rechtssicherheit", so Right Now. Ein mittelständisches Transportunternehmen mit 20 Lkw bekomme also von Right Now im Durchschnitt rund 6.300 Euro ausgezahlt.

Das Unternehmen muss dazu auf der Webseite rightnow.de/maut sein Interesse an einer Soforterstattung anmelden.Right Now nimmt nach eigenen Angaben dann Kontakt auf und das Unternehmen reicht Belege über die in den Jahren 2018 bis 2020 gezahlten Mautbeträge digital ein.

Der Rechtdienstleister prüft dann die Anspruchsberechtigung und macht ein Angebot zum Abkauf der Rückerstattungsforderungen. Dieses beträgt exklusiv für Verbandsmitglieder 60 Prozent des kalkulierten Forderungswertes.Nach Unterzeichnung des Abtretungsvertrages erhalte das Unternehmen den Kaufpreis ausgezahlt (Stichtag: 31. März 2021).

Mehr Informationen zum Urteil de EuGH und der Klagemöglichkeit finden Sie hier.

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