Klimaziele setzen Verkehr weiter unter Druck
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral sein, bis 2030 sollen 65 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen werden. Der Bund hat im Rahmen eines neuen Klimaschutzprogramms 67 Maßnahmen erarbeitet, um näher an das Ziel zu kommen.
So ganz freiwillig kommt das Klimaschutzprogramm nicht: Das Klimaschutzgesetz und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verpflichteten die Bundesregierung, ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode ein Programm vorzulegen. Ziel: Die im Vorjahr auf Basis der Projektionsdaten 2025 festgestellte Lücke von 25 Millionen Tonnen zum 65-Prozent-Minderungsziel entsprechend zu schließen. Denn insbesondere die Sektoren Verkehr und Gebäude bleiben weiter hinter den Zielerwartungen zurück.
Und nicht nur das: Nach Angaben des federführenden Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUK) soll mit den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 Deutschland auch unabhängiger von unsicheren fossilen Importen gemacht werden.
Fokus liegt vor allem auf Pkw-Elektromobilität
Im Verkehrsbereich liegt der Fokus des Klimaschutzprogramms 2026 vor allem auf dem Hochlauf der Elektromobilität, und hier insbesondere im Pkw-Markt. Andere Verkehrsträger wie Schiene, Flugverkehr und Schiffsverkehr spielen laut BMUK im Bilanzraum des Klimaschutzgesetzes gegenüber dem privaten Pkw-Verkehr und dem Straßengüterverkehr nur eine nachgeordnete Rolle.
Kaum neue Maßnahmen für den Straßengüterverkehr
Aber selbst zum Straßengüterverkehr sind nur wenige neue Punkte aufgeführt, vielmehr wird aufgeführt, was schon getan wird – als großen Wurf kann man das Programm also nicht bezeichnen.
Vorgestellt beziehungsweise in der Umsetzung sind etwa der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, ebenso die Mautbefreiung für E-Lkw bis 2031 sowie die Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im betrieblichen Bereich, ebenso die Förderung der Finanzierung von Lkw-Ladeinfrastruktur an unbewirtschafteten und bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahn. Auch die Förderung zur Unterstützung des Aufbaus von Lkw-Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen (nöLIS e-Lkw) wurde bereits in Aussicht gestellt; ebenso die Förderung zur Unterstützung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Lkw-Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen entlang der Bundesfernstraßen (öLIS e-Lkw). Nicht zu vergessen die Förderung von Wasserstofftankstellen und H2-Lkw-Fotten.
Als weitere Maßnahme wird im Klimaschutzprogramm die Novellierung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG) aufgeführt. Das EmoG ermöglicht es Kommunen, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen. Die Novellierung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sieht demnach auch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs um die Fahrzeugklassen der mittelschweren und schweren Lkw vor.
Schiene profitiert vor allem von bestehenden Programmen
Zu Verlagerung des Verkehrs sind diverse Maßnahmen im Schienenbereich aufgeführt, die aber zumeist ebenfalls eine Fortführung von bisher gewährten Förderprogrammen und Richtlinien darstellen– darunter das Modellprojekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS), die anteilige Förderung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr, die Verlängerung der Investitionszuschüsse für Gleisanschlüsse, die Fortsetzung der Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen und das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen, als Beispiele.
THG-Quote bleibt zentrales Instrument
Im Rahmen der Defossilierung der Kraftstoffe führt das Programm als Maßnahme die Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich durch Weiterentwicklung der THG-Quote auf. „Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und das Tanken so schrittweise klimaverträglicher zu machen“, so das Umweltministerium. Bis zu 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenente, umgerechnet also 2,7 Milliarden Liter Benzin, sollen 2030 dadurch eingespart werden. Die THG-Quote legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen, etwa durch die Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe.
Branche kritisiert fehlende Impulse
„Das Klimaschutzprogramm blendet realistische Optionen für den Güterverkehr weitgehend aus“, kritisiert Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV), die vorgestellten Maßnahmen.
Erst im Sommer vergangenen Jahres kam eigens ein Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) zusammen, Laut Huster wurden dabei zahlreiche tragfähige Lösungen zur Dekarbonisierung der Güterlogistik erarbeitet; davon sei „so gut wie nichts“ geblieben.
EKMI-Vorschläge bleiben unberücksichtigt
Darunter waren Vorschläge wie ein Bundeszuschuss zum KfW-Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“, die gebundene Rückführung von CO2-Mauterlöse in klimafreundliche Infrastruktur und Antriebe oder die Beschleunigung von Genehmigungen und Flächenzugang für E-Lkw-Stellplätze.
„Die Bundesregierung setzt in ihrem Programm vor allem auf öffentlichkeitswirksame politische Ziele für den ÖPNV und die private Elektromobilität“, bemerkt Huster an. Es bleibe bei einer doppelten CO2-Bepreisung durch die Lkw-Maut und den Emissionshandel, die CO2-Vermeidungspotenziale längerer Fahrzeugeinheiten bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Auch Kombinierter Verkehr bleibt außen vor
Und auch bei der Verkehrsverlagerung werden dem Verband zufolge „weder wirksame Impulse für die Stärkung des Kombinierten Verkehrs geliefert noch Reformvorschläge für eine Trassenpreisstabilität gemacht. Die Potenziale der Binnenschifffahrt würden sogar weitgehend ignoriert.
Laut Huster bedarf es im Rahmen des Klimaschutzes einer wirtschaftlich tragfähigen politische Unterstützung des Verkehrssektors; auch finanziell. „Wenn die Bundesregierung die Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung der Klimaschutzprogramms wirksam umsetzen will, darf sie von der Wirtschaft nicht nur fordern, sondern muss sie auch fördern“.
Milliardenmittel – aber kaum für den Güterverkehr
Dabei nimmt der Bund durchaus Geld in die Hand: Für die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms werden ab 2027 bis einschließlich 2030 zusätzliche Mittel im Klima- und Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro sowie zusätzlich 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt. Nur eben das wenigste davon für den Straßengüterverkehr.
Weitere Reaktionen
Laut dem Thinktank Agora Verkehrswende wird der Reformstau im Verkehr zum Standortrisiko: „Das neue Klimaschutzprogramm enthält für den Verkehrssektor eine Reihe von Einzelmaßnahmen, deren zusätzliche Minderungswirkung in Summe niedrig und unsicher ist“, sagt Wiebke Zimmer, stellvertretende Direktorin des Thinktanks.
Thinktank warnt vor Reformstau im Verkehr
Anstatt konsequent und konsistent auf Elektrifizierung und Verkehrsverlagerung zu setzen, werde suggeriert, dass sich im Verkehr nicht viel ändern müsse.
Klimaschutz im Verkehr brauche zudem eine längere Perspektive als die vier Jahre, die eine Legislaturperiode jeweils hergibt. Nur so entstehe Planungssicherheit und Vertrauen.





