Jans Blog Hella – aber sicher

Jan Bergrath Foto: Jan Bergrath
Meinung

Seit Jahresbeginn verfolgen wir den Konflikt um die Lkw-Zusatzbeleuchtung. Beim Truck-Grand-Prix am Nürburgring sprachen jetzt Betroffene und Experten über mögliche Lösungen, die baldmöglichst dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgestellt werden sollen. Auch unsere Leser können sich daran beteiligen.

Es waren ziemlich dunkle Wolken, die sich am Samstagnachmittag beim Truck Grand Prix am Nürburgring wie eine Drohkulisse über dem FERNFAHRER-Stand im Industriepark auftürmten. Vor diesem Hintergrund machte sich der ausgestellte gelbe HELLA-Truck allerdings umso besser. Der MAN hat so einiges an lichttechnischen Innovationen verbaut, was Supertruck-Fahrer begeistert: die Kennleuchte K-LED Rebelution etwa oder die neueste Version des Fernscheinwerfers Luminator LED. So richtig heiße Ware aus Lippstadt. Und vielleicht war ja es doch ein Zeichen, dass die Wolken kurz vor dem „Talk am Truck“ unter dem Titel „Zusatzbeleuchtung am Lkw – zurück in die Legalität“ weiterzogen. Denn, so viel kann ich vorab verraten, nach der über eine Stunde dauernden Diskussion mit Betroffenen aus der Supertruck-Szene, mit engagierten Experten und höchst aufmerksamen Zuhörern, gibt es vielleicht in absehbarer Zeit doch noch Wege zur einvernehmlichen Lösung des Konflikts zwischen Ministerien, Behörden und Überwachungsorganisationen auf der einen Seite und Supertruck-Fahrern, -Fans und -Haltern auf der anderen.

Johannes Roller Foto: Johannes Roller
Auf dem Podium von links nach rechts: Matthias Pfitzenmaier, Peter Pilarczyk, Herbert Fuss, Mario Bruns, Julian Pfenning, Jan Bergrath und Roger Schwarz.

Diskussion vor der großen Lichtparty

Es war sicherlich kein leichtes Unterfangen, wenige Stunden vor der großen Lichtparty in der Müllenbachschleife, wo der wohl überwiegende Teil der dort geparkten Trucks streng nach Straßenverkehrszulassungsverordnung bei der Fahrt auf einer öffentlichen Straße illegal unterwegs gewesen wäre, mit diesem Thema auf die Spaßbremse zu drücken. Viele Fahrer hatten diesen geheiligten Asphalt auch gar nicht erst verlassen und sich am eigenen Hupen und Leuchten mit weiteren Hilfsmitteln berauscht. Aber die Einschläge kommen näher, wie ich es bereits in meinen letzten Blog-Beitrag zum Thema Licht beschrieben habe.

Immer öfter werden Lkw mit nicht konformem Licht von der Polizei angehalten. Die Prüforganisationen erteilen nach der Anweisung des Verkehrsministeriums aus Baden-Württemberg vom Dezember 2018 so gut wie keine Betriebserlaubnis mehr. Still – und manchmal auch heimlich – wird sukzessive abgerüstet. Auch solche tollen Aktionen wie die Kraftfahrer-Initiative „Bewegen mit Herz“ und ihr legendärer Konvoi mit sozial benachteiligen Kindern an Bord würden ihren Reiz zu einem erheblichen Teil einbüßen.

Das Ende der Festival-Kultur?

„Wenn wir keine Lösung finden, dann dauert es vielleicht noch zwei Jahre, dann wird es den Charme der Müllenbachschleife mit den toll beleuchteten Trucks in dieser Form vielleicht nicht mehr geben“, befürchtet selbst Herbert Fuss, Abteilungsleiter Verkehr und Technik des ADAC Mittelrhein e.V. und gleichzeitig Veranstalter des Truck-Grand-Prix, der sich mittlerweile auch zu einer alljährlichen kleinen Sommer-IAA entwickelt hat.

Geballte Kompetenz auf dem Podium

Um das zu verhindern, hatte Fuss weit im Vorfeld meine Einladung zur Podiumsdiskussion angenommen. Nun stand er auf der Bühne zusammen mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, bekannt aus der Rubrik „Recht Aktuell“ im FERNFAHRER, der dafür gleich einen Begrüßungsapplaus bekam. Auch auf dem Podium stand der Lkw-Fahrer und bekennende Beleuchtungsfan Peter „Pepe“ Pilarczyk, der auch Mitorganisator des Lkw-Korso beim Festival „Wunderland Kalkar on Wheels" ist. Auch Mario Bruns, Chef von Heide Logistik, dessen Supertrucks landauf landab bekannt sind, war mit von der Partie. Als Lichtexperte stand Hella-Vertriebsexperte Julian Pfenning neben Roger Schwarz, dem Abteilungsleiter Technik des Bundesverbandes Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) der bereits vor zwei Monaten Vertreter der Betroffenen mit einem Gremium aus den Kontroll- und Prüforganisationen sowie einem für das Thema Licht zuständigen Vertreter des BMVI an einen runden Tisch gebracht hatte.

„Das BMVI ist auch nach Rückmeldungen einiger unserer Verbandsmitglieder über mich offen für legale Lösungen“, berichtete Schwarz. Allein der Vertreter des BMVI musste seine zugesagte Teilnahme an der Runde leider kurzfristig wegen einer Terminkollision wieder absagen. „Daher ist es umso besser, wenn wir hier alle gemeinsam zusammen Ideen für mögliche Lösungen sammeln, die wir dann nach der Sommerpause erneut im zuständigen Referat in Bonn vortragen werden.“

Keine Blendung der Pkw-Fahrer durch Lkw-Beleuchtung

Eins steht fest: Es gibt keine amtliche Statistik darüber, ob Verkehrsunfälle durch blendende Lkw verursacht werden, wie ein Zuschauer wissen wollte. Und so überraschte ADAC-Mann Fuss mit der Aussage, „dass uns von keinem Pkw-Fahrer bislang eine Meldung vorliegt, dass er von einem entgegenkommenden Lkw geblendet worden sei.“ Das sei eher ein Thema der Senioren, die sich mehr von hochmodernen Pkw-Lichtern geblendet fühlten. Unter den 20 Millionen Mitgliedern des ADAC seien auch Lkw-Fahrer. „Daher gehen wir das Thema von dieser Seite auch gar nicht erst an.“ Auch Fuss möchte sich zukünftig an einem Gremium beteiligen, sowohl in München, der ADAC-Zentrale, Überzeugungsarbeit leisten - als auch in Bonn. „Natürlich muss eine Lösung am Ende gesetzeskonform sein“, betonte er. „Aber eins steht fest, kein Lkw-Fahrer will durch Beleuchtung jemanden im Straßenverkehr gefährden.“

Gute LED leuchten, aber sie blenden nicht

Alle Teilnehmer waren sich im Großen und Ganzen einig, dass die geltende Regel „nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot“ grundsätzlich eingehalten werden sollte. Peter Pilarczyk, ein ausgewiesener Kenner der für Lkw erhältlichen Lichttechnik, traf schließlich den wunden Punkt in einem furiosen Plädoyer zum Thema LED, die, so stand schnell fest, wohl ein Teil des aktuellen Problems sind. „Es gibt vernünftige Lampen und auch LED von deutschen Herstellern, aber der ganze ausländische Billigscheiß, der da zum Teil verbaut wird, die tierisch hell sind und eben auch tierisch blenden, oder diesen blauen Kreuze, die machen mich wahnsinnig. Diese Vollpfosten, die mit Rotz durch die Gegend fahren, der dann wirklich blendet, sind, wie ich es gelesen haben, mit ein Grund, warum es diese Anweisung aus Baden-Württemberg überhaupt gibt. Das“, so betonte Pilarczyk unter großem Beifall des Publikums, „sind die Leute, die uns das Leben schwer machen.“ Gute LED, ergänzten Fuss und Pfenning, würden leuchten, aber nicht strahlen – und schon gar nicht blenden. Aber sie müssen Qualität haben. Für eine gesetzlich beschränkte bestimmte Menge an zulässigen weißen LED an der Front des Lkw sprach sich konkret Pilarczyk aus. „Das wäre doch ein erster Schritt, den man gehen könnte.“

Mein neuer Freund – der Hella-Mann

Im Laufe der lebhaften Diskussion kristallisierten sich schließlich zwei konkrete Vorschläge heraus, die nun nach der Sommerpause in einem erweiterten Arbeitskreis verfeinert und dann mit dem BMVI besprochen werden sollen. Sicherheit durch legales Licht, dass trotzdem am Lkw gut aussieht, ist der eine Weg. „Mein neuer Freund, der Hella-Mann“, so scherzte ein sichtlich gut gelaunter Roger Schwarz zum Ende der Diskussion, „könnte uns einen Lkw ganz legal mit attraktivem Licht bestücken, den wir dann dem BMVI oder dessen Oberbehörde, der Bundesanstalt für Straßenwesen, vorführen können.“ Was Hella-Mann Pfenning auch sofort zusagte. Fehlen würde meiner Meinung nach dazu dann nur noch ein leicht verständliches „Begleitheft“, dass die komplexe Vorschriftenlage für lichttechnische Einrichtungen leicht verständlich erklärt.

"Virtuelle lichttechnische Einrichtungen"

Ausgestattet sollte der Lkw mit einer Abschaltvorrichtung sein. In der Diskussion steht dazu, sollte sie sich durchsetzen, auch eine neue Bezeichnung, um den unrühmlichen Namen eines berüchtigten Polizisten für immer zu tilgen: entweder der „FERNFAHRER-Schalter“ oder, wie es Pfitzenmaier vorschlug, der „Legalizer“. Einige Unternehmen wie Heide Logistik etwa, so Mario Bruns, experimentieren bereits mit diesen Abschaltvorrichtungen über die Handbremse oder das Getriebe, die es ermöglichen, während der Fahrt nur mit zulässigen Licht unterwegs zu sein, im Stand dafür nach Herzenslust zu leuchten. Uneinig war man sich bei der Geschwindigkeit, mit der diese Abschaltvorrichtung dann greifen sollte. ADAC-Mann Fuss schlug bis zu 20 Stundenkilometer vor, um etwa bei der Anfahrt auf derzeit nachts vollkommen überbelegte Parkplätze besser zu sehen und gesehen zu werden. Vor allem Pfitzenmaier betonte noch einmal, im Zuge dieses ersten Vorschlags die Diskrepanz bei diesen sogenannten „virtuellen lichttechnischen Einrichtungen“, die bei Neufahrzeugen aktuell erlaubt seien, aufzuheben.

Die Vorschriften der Entwicklung der Technik anpassen

„Im Grunde und auf lange Sicht müssen wir aber ganzheitlich neu denken“, betonte Schwarz, „denn die aktuellen Technologien haben, auch beim Licht, die Vorschriften längst überholt.“ Immer wieder tauchten die allseits bekannten Beispiele der dreieckigen Rückstrahler oder der Konturmarkierungen auf, die zunächst verboten und später in die Vorschriften aufgenommen wurden. „Im Grunde kam nie etwas weg“, so Schwarz. Anwalt Pfitzenmaier lenkte zum Ende der höchst konstruktiven Runde in wenigen Sätzen von der Gegenwart in die Zukunft. „Noch muss ein Richter oder eine Richterin über einen vorliegenden Fall entscheiden. Die werden einen Teufel tun, und heute gegen gesetzliche Vorschriften entscheiden. Um das Ganze, was wir hier diskutiert haben, in vernünftige Bahnen zu bringen, wäre es meines Erachtens notwendig, die Vorschriften selbst zu überarbeiten. Wir arbeiten hier mit Vorschriften, die 20 oder 30 Jahre alt sind.“

Johannes Roller Foto: Johannes Roller
Gut anderthalb Stunden lauschten Fahrer und Grand-Prix-Besucher der Podiumsdiskussion am FERNFAHRER-Stand.

Die Legalisierung einer Abschaltvorrichtung könne daher nur ein Zwischenschritt sein. „Und so ist es mein Vorschlag“, sagte Pfitzenmaier unter deutlichem Applaus zum Ende der Runde, „dass wir Vorschriften finden, die eine in der jetzigen Zeit angemessene Beleuchtung eines Lkw ermöglichen, bei der jetzt noch die LED-Technik oder noch illegale Zusatzbeleuchtung in einem sinnvollen Maße legalisiert werden.“

Jahresabo für besten Vorschlag

Nach Abschluss der Podiumsdiskussion wurde der bereits bestehende Arbeitskreis spontan um weitere Zusagen zur konkreten Mitarbeit an sachlichen Lösungen erweitert. Daher freuen wir uns auch über konkrete Leservorschläge, und zwar bis zum 5. August 2019 per Mail an info@fernfahrer.de. Der beste Vorschlag wird von der Redaktion mit einem FERNFAHRER-Jahresabo oder, falls schon vorhanden, mit entsprechender kostenloser Verlängerung honoriert.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.