Illegale Praktiken BAG soll nicht stärker kontrollieren

Foto: Jan Bergrath

Mehr hiesige als gebietsfremde Fahrer waren bei den jüngsten Kontrollen zum Fahrpersonalrecht unter den schwarzen Schafen.

Die Bundesregierung hält mehr Kontrollen zur Eindämmung unlauterer Geschäftspraktiken im Straßengüterverkehr nicht für erforderlich. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. „Die Straßenkontrollen des BAG und Überprüfungen des Betriebskontrolldienstes werden weiter mit gleichbleibender Intensität und Kontrollumfang durchgeführt“, heißt es darin. Im Rahmen dieser Kontrollen fänden monatlich bundesweite Schwerpunktkontrollen statt.

Kein Mindestpreis gegen Dumping

Auch gegen illegale Niedrigpreise in der Branche sind seitens der Bundesregierung keine besonderen Maßnahmen geplant. Dazu fehle eine unionsrechtliche Grundlage. Außerdem bestünde die Gefahr, durch einen Mindestpreis „erhebliche Fehlanreize“ zu verursachen. „Darüber hinaus wären auch illegale Unterschreitungen, die dem eigentlich durch die Einführung eines Mindestpreises geschützten Anbieterkreises zusätzlich schaden, zu befürchten“, heißt es in dem Antwortschreiben auf elf FDP-Fragen zu Verstößen im Straßengüterverkehr in der Coronakrise.

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Ganz ohne Kontrollgerät unterwegs

Im 1. Halbjahr 2020 wurden danach insgesamt 46.748 Fahrzeuge zum Fahrpersonalrecht kontrolliert, bei denen es 5.542 Beanstandungen gab. Die Quote lag mit 12,28 Prozent bei den gebietsansässigen Fahrern leicht höher als bei denen mit Wohnsitz im Ausland, wo 11,86 Prozent registriert wurden. Am häufigsten verstießen einheimische (6.496 Fälle) und gebietsfremde (5.218 Fälle) Fahrer gegen die ordnungsgemäße Verwendung von Schaublättern oder Fahrerkarte. Auffällig, dass 43 ansässige und 46 gebietsfremde Fahrer gar kein Kontrollgerät eingebaut hatten, 3.100 ansässige und 1.764 gebietsfremde Fahrer haben das Gerät nicht ordnungsgemäß betrieben.

Lenk- und Ruhezeiten missachtet

Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten wurden mehr gebietsfremde Fahrer festgestellt: In Sachen Lenkzeiten lagen sie mit 1.038 Fällen vor den einheimischen Fahrern mit 419 Übertretungen, bei den Ruhezeiten betrug das Verhältnis 2.418 Fälle zu 971. Verstöße gegen Unterbrechungen wurden dagegen mehrheitlich bei einheimischen (706:463) Fahrern registriert.

Nicht mehr Verstöße gegen Kabotageregeln

Im Hinblick auf güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften hat das BAG im 1. Halbjahr 2020 insgesamt 54.216 Fahrzeuge kontrolliert, wovon 35.086 im Ausland zugelassen waren. Dabei wurden 3.024 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz festgestellt. Die Zahl der Kabotageverstöße lag bei 1.062 Fällen. Deren Verhältnis zu den kontrollierten im Ausland zugelassenen Fahrzeugen habe sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich geändert, wird festgestellt. Das BAG habe zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni 7.024 Geldbußen wegen Verstößen im Fahrpersonalrecht und 386 Bescheide wegen Übertretungen bei den Kabotagebestimmungen erlassen. Darin fließen auch Kontrollen aus den Vormonaten mit ein.

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