HU bei alternativen Antrieben Gegenwärtig noch im Fluss

Dekra-HU Foto: Photographer: Atelier Busche

Wie entwickeln sich HU und AU bei Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben?
WERKSTATT aktuell fragte bei Dekra nach.

Verbrenner, Elektro, Gas und die Brennstoffzelle – die Vielfalt der Antriebe bei Nutzfahrzeugen wächst. Für Werkstätten stellt sich auch die Frage, wie sich die Veränderungen auf die HU auswirken. WERKSTATT aktuell fragte nach bei Volker Noeske, Bereichsleiter Fahrzeugprüfwesen und Mitglied der Geschäftsleitung bei Dekra Automobil. Laut ihm sind große Teile der Hauptuntersuchung (HU) identisch, und zwar unabhängig vom Fahrzeugantrieb. Dennoch gibt es schon heute Unterschiede. Der augenfälligste: Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen entfällt die Abgasuntersuchung. Darüber hinaus gibt es einzelne Prüfpunkte, die sich speziell auf das Hochvoltsystem beziehen, beispielsweise der Zustand des Batteriesystems sowie Ladestecker und -kabel.

Sichtprüfung und Sicherheitsrelevantes

Hierbei geht es in erster Linie um eine Sichtprüfung, ebenso um Sicherheitsrelevantes wie etwa Isolationswiderstände oder bei Wasserstoff-systemen um die Dichtigkeit. Auch bei der HU für Diesel-Lkw einerseits und CNG/LNG-Lkw andererseits gibt es in der Tat Unterschiede. So ist nach Anlage VIII zur StVZO, Punkt 3.1.1.2., die spezielle Gasanlagenprüfung Bestandteil der HU. Sie kann, wie die Abgasuntersuchung, auch als beigestellte Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte und akkreditierte Werkstatt abgenommen werden. Dies ist maximal einen Monat vor der HU möglich. Geprüft werden dabei unter anderem der Zustand mit Blick auf Auffälligkeiten, die Ausführung mit Blick auf die Zulässigkeit sowie die Dichtheit des CNG-Systems.

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