Die IHK Niedersachsen spricht sich dafür aus, das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestehende Feiertags-Fahrverbot für Lkw auf einen Zeitraum von 6 bis 22 Uhr zu verkürzen. Das bisher ab 24 Uhr geltende Fahrverbot zwinge Speditionen zu einer aufwendigen Tourenplanung. Besonders Netzwerk- und Systemverkehre seien dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt, heißt es seitens der IHK. Einen ersten Anlauf hatten die Niedersachsen bereits 2019 gestartet.
Volkswirtschaftliche Schäden durch Fahrverbote
Routinierte und zuverlässige Touren würden unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. In der Folge könnten für Unternehmen aller Branchen und Größenklassen wichtige Logistikprozesse nicht eingehalten werden. Das verursacht laut IHK hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten. Zudem müssten die Fahrer den Tag nicht selten auf Lkw-Parkplätzen an den Autobahnen verbringen. Diese seien gerade an den Landesgrenzen häufig überfüllt.
IHK: Feiertags-Flickenteppich auflösen
Die Verkürzung des Feiertags-Fahrverbots auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr führt laut IHK hingegen zu einer Entzerrung der Verkehre. Weiterhin sollte über eine bundeseinheitliche Regelung für Feiertags-Fahrverbote nachgedacht werden, damit der bestehende Feiertags-Flickenteppich in den verschiedenen Bundesländern endlich aufgelöst wird.






