Zwei eifrige Beamte schätzen die Rechtslage falsch ein und verletzen damit Stefan* zutiefst in seiner Berufsehre.
Stefan ist ein regeltreuer Fahrer. Er achtet stets darauf, dass er keine Punkte kriegt. Er fährt seit 32 Jahren und hat noch nie ein Pünktchen gehabt. Das kann man sich kaum vorstellen. Aber Wunder gibt es immer wieder. Jetzt aber – in diesem Verfahren – geht es um seinen ersten Punkt. Das packt ihn an seiner Ehre. Das kann er nicht zulassen. Das will er nicht. Direkt vor seinem Haus ist rechts seitlich von der Landstraße eine Bushaltestelle, eine Wendeschleife für Omnibusse. Die aber wird wochenends generell nicht benutzt. Am Wochenende steht der Busverkehr in Stefans Ort still. Deswegen hat Stefan auch keine Hemmungen und auch kein Unrechtsbewusstsein, wenn er dort seinen geliebten Actros eben am Wochenende abstellt.
Die Zentrale Bußgeldstelle sieht das natürlich völlig anders. Bemerkenswert ist, dass der Bußgeldbescheid im Konjunktiv abgefasst ist. "Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve". Weiter heißt es: "Zusätzlich ist anzumerken, dass nicht nur die Durchfahrt unmöglich war, sondern auch, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall trotz einer gegebenenfalls vorhandenen Notwendigkeit die Wendeschleife nicht hätten nutzen können". Der Spaß soll 100 Euro kosten und einen Punkt mit sich bringen.
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