Was man aus einem Streifenwagen heraus in einem Lkw-Fahrerhaus erkennen kann, um diese Frage geht es einmal mehr in Bens* Fall.
Ben setzt sich selbstbewusst und flott auf den für ihn vorgesehenen Stuhl im Gerichtssaal. Der Termin im altehrwürdigen Amtsgericht ist akribisch vorbereitet. Ben fühlt sich gut – zumindest, bis die Verhandlung angefangen hat. Dann bricht der Richter mit einem Satz voll in das Bollwerk des guten Gefühls ein: "Eins vorab: Eine Reduzierung der Geldbuße gibt es hier nicht. Top oder Flop, Freispruch oder Regelgeldbuße." Mist, ein Schwarz-Weiß-Denker, der die Grautöne, die 90 Prozent des Lebens ausmachen, einfach ausklammern will. "Außerdem", so der Richter weiter, "hat ihr Mandant sowieso alles zugegeben. Also, was soll das Spektakel hier?!" Er schüttelt mit dem Kopf, hebt die Gerichtsakte und zeigt auf den Vermerk der Beamten, den ich sofort erkenne und den Ben und ich im Vorfeld schon ein paar Mal durchgekaut haben.
Vorgeworfen wird Ben, dass er in der rechten Hand ein Handy gehalten und konzentriert auf das Display geschaut habe. Das hätten beide Beamten durch den linken Seitenspiegel gesehen, und noch bevor Ben als Betroffener belehrt worden sei, habe er das bei der Kontrolle auch bejaht. Ich greife ein: "Herr Vorsitzender, es handelt sich hier ganz sicher um ein Missverständnis. Mein Mandant hat vor Ort nichts zugegeben. Wie soll das auch vor einer erforderlichen Belehrung gegangen sein? Die Beamten haben ihn ja aufgrund eines konkreten Anfangsverdachts angehalten. Das bedeutet, sie sind zu ihm ans Fenster, müssen sich vorgestellt haben und ihm sogleich erklärt haben, wieso man ihn auf der Autobahn rausgezogen hat. Nach dem konkreten Tatvorwurf muss es sofort weitergehen mit der Belehrung. Es war ja keine allgemeine Verkehrskontrolle. Zu welchem Zeitpunkt genau soll er hier denn was zugegeben haben? Das passt einfach zeitlich auch gar nicht." Der Richter nickt kaum merklich. Wer hätte das gedacht!
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