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EU-Mobilitätspaket steht Unterhändler einigen sich

BAG kontrolliert Lkw-Fahrer Foto: Toll Collect/Bernd Borchardt

EU-Unterhändler einigen sich auf Mobilitätspaket, das Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern und Wettbewerb verbessern soll.

Die EU-Unterhändler haben eine Einigung zum Mobilitätspaket erzielt, das die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern und den Wettbewerb in der Branche verbessern soll. Nach Informationen aus Verhandlungskreisen müssen Lkw mindestens alle acht Wochen an den Firmensitz zurück, die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Kabine verbracht werden, und die Fahrer haben das Recht, vor Ablauf der dritten Arbeitswoche nach Hause zurückzukehren. Der im sogenannten Trilog-Verfahren erzielte Kompromiss muss von Europäischem Parlament und Ministerrat noch gebilligt werden.

Lenk- und Ruhezeit

Die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten bei internationalen Verkehren sehen vor, dass die Fahrer in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden außerhalb des Niederlassungs- und Wohnsitzlandes nehmen können. Eine Ausgleichsruhezeit muss direkt vor der regulären Ruhezeit in der dritten Woche erfolgen. Bei nationalen Verkehren bleibt die Regelung bestehen, dass es eine verkürzte und eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Zeitraum von zwei Wochen geben muss.

Auch künftig sollen innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagefahrten erlaubt sein. Daran schließt sich eine „Abkühl“-Phase von vier Tagen an, während der eine Kabotage im gleichen EU-Staat ausgeschlossen ist. Die Entsenderegelungen gelten laut Einigung für Kabotage, den Straßenanteil kombinierter Verkehre sowie internationale Transporte. Ausgenommen sind Transit- und bilaterale Verkehre. Für Entsendungen innerhalb von Unternehmensgruppen gib es keine Ausnahmen.

Verstöße verhindern

Um Verstöße besser zu verhindern, soll der „smarte Tachograph“ für Lkw im internationalen Transport spätestens bis 2025 Pflicht sein, für kleinere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen ist diese Ausstattung bis spätestens Juni 2026 vorgesehen. Beim Verstoß gegen Kabotage- und Entsenderegelungen kann die Gemeinschaftslizenz entzogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, künftig besser zu kontrollieren.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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