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Ernüchterung bei Elektro-Lkw Förderbescheide machen stutzig

Foto: Foto: Thomas Küppers, Montage: Monika Haug

Lange haben sich Flottenbetreiber in Geduld geübt. Nun erhalten die ersten ihre Förderbescheide für ihre Elektro- und Wasserstoff-Lkw. Doch die Freude ist getrübt.

Die Bundesregierung lässt sich den Klimaschutz etwas kosten. 1,6 Milliarden Euro macht sie nach eigenen Angaben bis 2024 zur Förderung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen locker, weitere fünf Milliarden Euro für den Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur. Doch wo sind die Milliarden, fragen sich nun Flottenbetreiber, die in Null-Emissions-Lkw oder Ladesäulen investieren wollen.

Die ersten Unternehmen, die sich am zweiten Förderaufruf voriges Jahr beteiligt haben, durften sich nun über Post freuen. Erst hatten sich die Flottenbetreiber ja ein halbes Jahr und länger in Geduld üben müssen. Doch der Freude über den positiven Bescheid folgt die Ernüchterung. Im Fall einiger Unternehmen hat die Sache einen ziemlichen Haken: Das Geld fließt nicht etwa zur Fertigstellung des Fahrzeugs, sondern womöglich erst 2025 oder 2026.

Fördermittel fließen erst 2025 oder 2026

Werkverkehre sowie Transport- und Logistikunternehmen, die ihren Fuhrpark umstellen und dafür teilweise Millionenbeträge in die Hand nehmen, müssen das Geld für den Staat also über einen langen Zeitraum vorfinanzieren. „Aus Haushaltsgründen konnte Ihr Projekt nicht wie beantragt für das Haushaltsjahr 2024 bewilligt werden“, heißt es in Förderbescheiden, die der Fachzeitschrift trans aktuell vorliegen. Beabsichtigt sei es, „die Zuwendung kassenmäßig ins Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung zu stellen.“ In anderen Bescheiden wurde das Unternehmen, der sogenannte Zuwendungsempfänger, wie zu hören ist, sogar bis ins Jahr 2026 vertröstet.

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"Ist das das neue Deutschland-Tempo", fragt ein mittelständischer Spediteur, der ebenfalls von "seinem Glück" erfahren hat. Am Liebsten würde er die Fahrzeuge gleich wieder zurück geben, sagt er. Bislang habe er jede Stolperfalle auf dem Weg zur Elektromobilität in Kauf genommen - "und nun stellt sich raus, dass es gar kein Fördergeld gibt." Er habe keine Lust, das alles vorzufinanzieren. "Wir sind doch keine Bank."

Was ist geschehen? Sind die Milliardenbeträge zum Umstieg auf saubere Lkw nicht im Haushalt berücksichtigt? War es nur eine Luftnummer? Die Unternehmen reagieren sehr irritiert auf die Schreiben. Haben sie genug Substanz und Rücklagen, um ihre Projekte zur Dekarbonisierung zunächst komplett mit Eigenmitteln durchzuziehen? Oder ist zu befürchten, dass viele von ihren Plänen Abstand nehmen und der Klimaschutz auf der Strecke bleibt? Die Redaktion hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) um eine Kommentierung des Sachverhalts gebeten.

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Im Förderbescheid gibt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) den Unternehmen ein Jahr Zeit, die geplanten Projekte umzusetzen. Diesen Vorlauf braucht es teilweise auch, bis die noch in kleinen Stückzahlen produzierten Elektro- und Wasserstoff-Lkw ausgeliefert werden können. Da die Fahrzeuge voraussichtlich erst 2024 auf die Straße kommen werden, ist den Unternehmen die Auszahlung 2024 auch gut vermittelbar. Dass sie auf 2025 oder 2026 vertröstet werden, stößt auf Unverständnis und Unmut. Sie selbst wiederum sollen möglichst gleich loslegen: „Ich bitte Sie, das Projekt wie geplant durchzuführen“, heißt es in dem Bescheid.

Rechenexempel zum Erwerb eines Elektro-Lkw

Doch vorher dürften sich die Unternehmen noch einmal die Zahlen vor Augen halten, mit denen sie konfrontiert sind: Bei angenommenen 220.000 Euro Mehrkosten für einen schweren Elektro-Lkw bekämen sie im Rahmen des KsNi-Programms 80 Prozent davon erstattet, das wären 176.000 Euro. Diesen Betrag müssen sie nun bis zu drei Jahre vorfinanzieren. Schon bei sechs beantragten E-Trucks wäre die Schwelle von einer Million Euro überschritten. Nicht zu vergessen sind die Mehrkosten, das berühmte Delta, das nicht durch die Förderung getragen wird. Beim gewählten Rechenexempel macht das je Lkw immerhin 44.000 Euro aus.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
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