Gefördert werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 beziehungsweise Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (etwa MCS für „Megawatt-Laden“), die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.Förderberechtigt sind bayerische Unetrnehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont: „Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung wird dabei auch die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs immer wichtiger. Daher fördern wir in unserem Programm den Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Wir investieren hierfür im dritten Förderaufruf 2,5 Millionen Euro. Wir sind damit bestmöglich aufgestellt für die Umsetzung einer technologieoffenen, klimafreundlichen Mobilität“.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Ladestandorte in Bayern
- Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
Der Förderaufruf ist bis 31. Oktober 2025 offen. Betreut wird das Förderprogramm von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ.

Auswqertung des zweiten Förderaufrufes zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“.