Das neue Positivnetz für Lang-Lkw ist da

Weitere Strecken für Lang-Lkw freigegeben
BMDV veröffentlicht neues Positivnetz

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht die 13. Änderungsverordnung für Lang-Lkw. Das Positivnetz hat jetzt rund 450 neue Strecken. Hier darf künftig gefahren werden.

BMDV veröffentlicht neues Positivnetz
Foto: Jacek Bilski

Die 13. Änderungsverordnung für Lang-Lkw ist am heutigen Freitag, 31. Januar 2025, in Kraft getreten. Damit sind nun rund 450 neue Strecken im Positivnetz aufgenommen. Welche das sind und was die Verordnung sonst noch regelt.

BMDV: Lang-Lkw sind ein Beitrag zum Klimaschutz

„Mit der neuen Änderungsverordnung für Lang-Lkw erweitern wir das Positivnetz um rund 450 neue Strecken. Dies entspricht einem Zuwachs von knapp 10 Prozent auf Bundesstraßen und Autobahnen. Damit unterstützen wir den Ruf der Transport- und Logistikbranche nach mehr Strecken. Da Lang-Lkw effizienter und damit klimafreundlicher sind, ist das auch ein Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Welche Fahrzeuge als Lang-Lkw gelten

Die Verordnung regelt unter anderem, welche Fahrzeuge unter die Kategorie Lang-Lkw fallen und demnach mit Überlänge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Außerdem erhält die Verordnung als Anlage auch das Positivnetz, das die zulässigen Strecken für die Lang-Lkw Typen 2 bis 5 angibt. Die Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung macht dabei von der europäischen Richtlinie 96/53/EG Gebrauch. Sie ermöglicht es, über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von Straßenfahrzeugen nationale Ausnahmen zuzulassen.

Die meisten neuen Lang-Lkw-Strecken gehen über Land

Laut BMDV wurden für Bundesstraßen, Autobahnen und im nachgeordneten Streckennetz rund 450 Strecken gemeldet. Das freigegebene Streckennetz auf Bundesautobahnen wächst dabei nur geringfügig um rund 10 Kilometer auf aktuell etwa 12.880 Kilometer. Hinzu kommen rund 420 Kilometer auf Bundesstraßen. Die meisten neuen Strecken wurden im nachgeordneten Streckennetz der jeweiligen Bundesländer gemeldet und ermöglichen die Zufahrt zu Logistikzentren, Güterverkehrszentren und Terminals.

Diese Straßen sind für Lang-Lkw freigegeben

13. Verordnung zum Lang-Lkw
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