Nach Angaben des Kanzleien-Verbundes ETL ist ein Steuer- und sozialversicherungsfreier Bonus nicht nur für systemrelevante Bereiche möglich.
Nach Angaben der ETL-Gruppe können Arbeitgeber laut der Pressemitteilung des BMF vom 3.4.2020 ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden sollen dabei Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten.
Steuerfreie Boni in Corona-Zeiten
Nach Angaben von ETL werden auf diese Bonuszahlungen von Seiten des Bundesfinanzministerium keine Steuern erhoben. Auch in der Sozialversicherung blieben die Beihilfen und Unterstützungen beitragsfrei. Das solle die belohnen, die in der Corona-Krise in erster Reihe stehen. Da nicht nach Berufen getrennt werden könne, gelte die Steuerfreiheit für alle Beschäftigten und somit auch für Mini-Jobber.
Kostenausgleich für Arbeitszimmer
Voraussetzung ist laut ETL, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Damit sind beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Einmalzahlungen, wie Ausgleichszahlungen bei Homeoffice für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind jedoch möglich. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
„Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten in diesen Wochen außergewöhnliches und arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Mit dieser steuerfreien Prämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Anerkennung zeigen und Danke sagen“, erklärt ETL-Vorstand Steuerberater Marc Müller.