Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zoll geht gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der KEP-Branche vor. Am 9. Oktober fand eine bundesweite Kontrolle statt. In 60 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.
Bei ihrer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zoll am Montag 9.600 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Im Fokus standen nach Angaben des Zoll alle Tätigkeiten der Branche: Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von Sendungen.
Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten prüfte der Zoll ebenso wie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern.
Strafverfahren in 60 Fällen
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt die Aktion. „Die Kontrollen tragen signifikant dazu bei, dass die wenigen ‚schwarzen Schafe‘ in der Branche nicht den Ruf der übrigen soliden, anständigen Unternehmen schädigen“, sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. In 60 Fällen wurden demnach Strafverfahren eingeleitet. In 95 weiteren Fällen sollen Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen, schwerpunktmäßig wegen Meldeverstößen und Nichtmitführen von Ausweispapieren. In 2.000 Fällen hätten sich erste Hinweise ergeben. Der BIEK erwartet, dass es sich mehrheitlich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handelt, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.
Für weitere Kontrollen wünscht sich der BIEK von der FSK eine einheitlichere und transparentere Kommunikation. Zum Beispiel, wie viele Unternehmen befragt wurden und betroffen sind oder wie das Verhältnis zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist.