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Bericht des Europäischen Rechnungshof Schlechte Note für Intermodalverkehr

Foto: Thomas Küppers

Der Intermodalverkehr braucht noch viel Arbeit, bis er mit dem Lkw gleichauf ist, sagt der Europäische Rechnungshof. Folgende Punkte bemängeln die Prüfer.

Zu ehrgeizig und nicht realistisch sind die Ziele der EU-Kommission für den Intermodalverkehr: Das sagte Annemie Turtelboom, Mitglied des EU-Rechnungshofes.bei der Vorstellung des Berichts. Demnach habe die EU zwischen 2014 und 2020 mehr als 1,1 Milliarden Euro an Unterstützung für Intermodalitätsprojekte bereitgestellt, aber ohne bindende Ziele für die Verlagerung festzulegen und ohne sicherzustellen, dass das europäische Infrastrukturnetz entsprechend weit sei.

Lkw bleibt wichtigstes Verkehrsmittel

"Die Dekarbonisierung des Verkehrs ist entscheidend, um das Ziel der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu verringern", sagte Turtelboom. "Intermodalität spielt dabei eine zentrale Rolle, doch ist der Güterverkehr in der EU in dieser Hinsicht nicht auf dem richtigen Kurs." Stattdessen werde im europäischen Güterverkehr der Lkw mit einem Anteil von rund 77 Prozent weiter wichtigstes Verkehrsmittel bleiben. Dieser Anteil werde zudem weiter steigen.

Demnach habe der Rechnungshof für seine Analyse 16 Maßnahmen in sieben EU-Ländern untersucht, die EU-Gelder für den Intermodalverkehr bekommen haben.

Die Ergebnisse der Untersuchung

Die EU-Kommission habe es versäumt, eine spezifische Strategie für den Intermodaltransport aufzusetzen, vielmehr hätten die Maßnahmen nur für einen "grüneren Transport" geführt, ohne bestimmte Maßgaben zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

  • Das Erreichen von Verlagerungszielen sei in der Regel sehr ehrgeizig, aber oft "fern von der Realität" gedacht. Viele Vorgaben seien schlicht noch nicht umsetzbar - wie etwa die Idee, auf den wichtigen TEN-Strecken künftig 740 Meter lange Güterzüge einzusetzen, wo aktuell gerade einmal auf der Hälfte der TEN-Strecken 450 Meter Züge machbar seien.

  • Weil die quantitativen EU-Ziele etwa zur Emissionsminderung nicht bindend seien, entsprechen nationale Ziele nicht dem EU-Ziel oder sind nicht abgestimmt. So seien etwa die Ziele Deutschlands für den Intermodalverkehr - ebenso wie die von Frankreich und Italien - deutlich ehrgeiziger. In jedem Fall seien die Ziele der EU für 2030 und 2050 - eine Verdoppelung des Schienenverkehrs und eine Steigerung der Nutzung von Wasserstraßen um 50 Prozent - unrealistisch.

  • Die Prüfer bemängel zudem keine Information oder zu wenig verfügbare Informationen über Intermodal-Terminals, -Services und -Kapazitäten. Die Digitalisierungsbemühungen der Kommission seien etwa im Hinblick auf nationale Angebote, oder auch Planung oder Bau künftiger Anlagen nicht ausreichen. Dies stelle ein Hindernis für Logistiker dar, auf den Intermodaltransport umzusteigen.

  • Einige EU-Regelungen beeinträchtigen die Attraktivität des Intermodaltransports, wie die derzeit geltende, aus dem Jahr 1992 stammende Fassung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr, die noch ein abzustempelndes Papierdokument vorsehe.

In seiner derzeitigen Form sei das Güterverkehrsnetz der EU aber schlicht und einfach noch nicht für den intermodalen Verkehr geeignet, schlussfolgern der Prüfer.

Antwort der Kommission

Die EU-Kommission hat auf den Bericht des Rechnungshofes schon reagiert: Demnach ist sie optimistisch, dass mit der laufenden Überarbeitung der TEN-V-Verordnung einige der Herausforderungen gelöst werden. Darüber hinaus plane man eine Überarbeitung der Richtlinie über den Kombinierten Güterverkehr und der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen mit dem Ziel, den kombinierten Verkehr zu erleichtern – neben dem neuen Legislativvorschlag zu den Rechtsvorschriften über die Kapazität der Eisenbahninfrastruktur und das Verkehrsmanagement.

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