Ab August 2022 müssen Arbeitsverträge nach einer EU-Richtlinie transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen enthalten. Das betrifft auch flexibel eingesetzte Aushilfen im Transportgewerbe.
Die juristische oder europarechtliche Grundlage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingungen-Richtlinie). Die Umsetzungsfrist lief am 31.7.2022 ab.
„Aus der Zielgruppe der Lkw-Fahrerinnen und Fahrer sind zunächst alle diejenigen betroffen, die ab 1.8. neu eingestellt werden“, sagt Rechtsanwalt Harry Binhammer, „und die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen sowie bei Änderungen der wesentlichen Arbeitsbedingungen bei bestehenden Verträgen.“ Interessant ist es auch für ältere Fahrer, die noch auf Handschlag vom Seniorchef eingestellt worden sind, „Hier ist ein neuer Arbeitsvertrag allerdings nicht grundsätzlich erforderlich. Nur bei Änderungen muss das bis zum Beginn der Änderung schriftlich vorgelegt werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber es nur auf Verlangen des Fahrers innerhalb von sieben Tagen tun.“
Bei Neuverträgen sollten die Punkte, die in der Richtlinie gefordert werden, aufgenommen werden, da diese ja verpflichtend aufzuführen sind: Kündigungsverfahren (Frist zur Erhebung der Klage), Anspruch auf Fortbildung, Zusammensetzung der Vergütung, vereinbarte Ruhepausen- und zeiten, Beginn und Ende der Probezeit und die Anordnung von Überstunden. „Prinzipiell muss der Fahrer es einfordern“, sagt Binhammer. „Das kann natürlich auch noch die Sozialversicherungsträger interessieren. Und eigentlich muss der Arbeitsgber es natürlich automatisch machen, aber der Fahrer muss schon kontrollieren, ob alles stimmt.“
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