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Abkommen mit den Niederlanden Lang-Lkw grenzüberschreitend unterwegs

Foto: Meyer&Meyer/Uwe Lewandowski

Erstmals dürfen Lang-Lkw über die Grenze fahren. Niederländische 25-Meter-Einheiten dürfen in Deutschland rollen und umgekehrt. Der verlängerte Sattelauflieger ist außen vor.

Erstmals haben Lang-Lkw freie Fahrt über die Grenze. Deutschland gewährt Lang-Lkw aus den Niederlanden freie Fahrt auf dem hiesigen Positivnetz, umgekehrt lassen auch die Niederlande Lang-Lkw aus Deutschland bei sich verkehren. Basis dafür ist ein bilaterales Abkommen, das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine niederländische Amtskollegin Barbara Visser heute unterschrieben haben.

Verlängerter Sattelauflieger darf nicht nach Holland

Voraussetzung für die Fahrt in Deutschland ist, dass die niederländischen Volumenfahrzeuge dieselben Anforderungen der Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung erfüllen wie die deutschen. Das betrifft bestimmte Sicherheitsanforderungen, darunter der seit einem Jahr vorgeschriebene Einbau eines Abbiegesystems. Umgekehrt unterliegen auch die deutschen Lang-Lkw den niederländischen Anforderungen. Heißt konkret: Der verlängerte Sattelauflieger (Lang-Lkw 1) darf nicht über die Grenze – im nordwestlichen Nachbarland ist dieses Fahrzeug nicht vorgesehen.

Lang-Lkw-Abkommen gilt zunächst für drei Jahre

Das Abkommen gilt zunächst für drei Jahre, es kann durch eine schriftliche Mitteilung jeweils um drei Jahre verlängert werden. „Mit dem Abkommen sorgen wir dafür, dass Lang-Lkw ihre Vorteile grenzüberschreitend noch besser ausspielen können“, erklärte Minister Scheuer und benannte erneut die Vorteile dieses Fahrzeugkonzepts: „Zwei Lang-Lkw können drei reguläre Lkw ersetzen. Das bedeutet: weniger Verkehr auf den Straßen, geringerer Kraftstoffverbrauch, weniger Emissionen und damit ein effizienterer, klimafreundlicherer Güterverkehr.“

BWVL sieht Abkommen als Blaupause für weitere Länder

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt das bilaterale Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw zwischen den Niederlanden und Deutschland. Grenzen dürfen in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum nicht dazu führen, Transporteinheiten auf der einen Seite der Grenze zunächst zu entkoppeln, um sie getrennt über die Grenze zu bringen und auf der anderen Seite wieder zu einem Lang-Lkw zusammenzukoppeln. Der BWVL sieht in dem bilateralen Vertrag mit den Niederlanden zudem eine Blaupause für weitere Abkommen zum grenzüberschreiten Verkehr mit Lang-Lkw, insbesondere mit Nachbarstaaten wie Tschechien und Dänemark.

Politik muss sinnvolle Angebote der Wirtschaft umsetzen

Der Einsatz von zwei Lang-Lkw an Stelle von drei konventionellen Fahrzeugen bedeute weniger Fahrer bei circa 15 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. „Das Abkommen zeigt, wie sehr nachhaltige Logistik Teil der Lösung vieler drängender Fragen sein kann, vom Fahrermangel bis zur CO2-Reduktion“, erklärt BWVL-Präsident Jochen Quick. „Die Innovationen des Marktes sind Angebote an die Politik, die diese – wie in diesem Fall geschehen – erfolgreich umsetzen muss. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen, analog zur gängigen Praxis vieler europäischer Staaten, wäre eine weitere, schnell wirkende Maßnahme zur CO2-Reduktion“, sagt Quick.

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