Abbiegeunfall mit Pedelec Augenblicksversagen

Foto: Michael Seeboth

Ein Verfahren gegen einen Lkw-Fahrer vor dem Amtsgericht Frankfurt wirft einmal mehr die Frage auf, warum immer noch so wenige Lkw mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.

Im Namen des Volkes. Am Ende des Verfahrens gegen den 56-jährigen deutschrussischen Lkw-Fahrer Viktor (Name geändert), der seit über 20 Jahren in Deutschland lebt und seit zwei Jahren bei einer Spedition aus dem Rhein-Main-Gebiet beschäftigt ist, dessen wahre Identität wir hier, so wie es in der Gerichtsberichterstattung üblich ist, schützen, sprach der Richter am 6. Januar 2022 unter anderem von einem „tragischen Augenblickversagen“. Das vorher ausgesprochen Urteil zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung war vergleichsweise milde, wenn auch nach Ansicht des Heilbronner Fachanwalts für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, angemessen. Pfitzenmaier hat es in unserem Trailer zur 74. Sendung von FERNFAHRER LIVE am 13. Januar (siehe Terminhinweis) aus juristischer Sicht erläutert. Denn Viktor hatte seine Schuld an diesem Abbiegeunfall zuvor bereits eingestanden. Das Urteil lautet: zehn Monate Freiheitsstrafe auf insgesamt drei Jahre Bewährung und als Bewährungsauflage eine Summe von 5.000 Euro an die Familie des Opfers, einem 73-Radfahrer auf einem Pedelec. Das Urteil wurde noch im Verfahren selbst (970 Ds 3290 Js 255935/20) rechtskräftig. Rechtsmittel werden nicht mehr eingelegt.

Was war passiert?

Am 9. Dezember 2020 war der ortsunkundige Viktor zur Mittagszeit mit seinem unbeladenen dreiachsigen Actros Motorwagen seinem Pkw-Navi hinterhergefahren in die für Lkw eigentlich verbotene Straße Ginnheimer Hohl in Frankfurt-Ginnheim, um später in einem Betonwerk Betonplatten zu laden. Er kam, wie es das Foto zeigt, vor einer roten Ampel neben einem weißen Schutzstreifen für Radfahrer zum Stehen, allerdings erst hinter der eigentlich für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Markierung. Der entscheidende Unfallhergang wurde von der Dashcam eines Pkw auf der gegenüberliegenden Seite aufgezeichnet. Der Fahrer des Pedelec, in Ginnheim gut bekannt als Gründer eines beliebten Fahrradgeschäfts, wollte seinen Enkel von der Schule abholen. Wer zuerst an der Ampel stand, konnte nicht mehr ermittelt werden. Fest steht nur: beide Verkehrsteilnehmer sind gleichzeitig losgefahren. Viktor bog dann rechts ab, touchierte den Radfahrer mit dem Fahrerhaus und überrollte ihn mit der Hinterachse. Der Fahrer des Pedelec verstarb später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Kurz nachdem der Lkw zum Stehen kam, unterstützte Viktor sofort die Rettungsmaßnahmen, was ihm ebenfalls bei der Strafbemessung zu Gute kam.

Die gleiche Geschwindigkeit als Gefahr

Insgesamt drei Zeuginnen und ein Zeuge hatten in der Beweisaufnahme ausgesagt. Eine Zeugin, die selbst mit dem Fahrrad an dieser Stelle unterwegs war, konnte sich daran erinnern, vom Pedelec-Fahrer überholt worden zu sein. Sie sagte aus, dass sie den Eindruck hatte, der Radfahrer stünde sehr nahe am Lkw und damit im sogenannten „toten Winkel“, jener rechten Seite des Lkw also, die vor Gericht mehrfach als die „Teufelsseite“ bezeichnet wurde. Und sie habe sich gewundert, dass der Pedelec-Fahrer nicht schneller aus dieser potentiellen Gefahrensituation herausgefahren sei. In der Tat waren Lkw- und Radfahrer laut der Ermittlungen zunächst gleich schnell unterwegs.

Ein Punkt, den bereits die Dekra Unfallforschung für Frauen im Alter zwischen 50 und 60 Jahre auf normalen City-Rädern beobachtet hat und den ich bereits in meiner Reportage „Moderne Technik, mangelnde Rücksicht“ beschrieben habe. Ein weiterer Fall beschreibt einen Umstand, der einem anderen Lkw-Fahrer bei einem Abbiegeunfall in Köln zum Verhängnis wurde – vom Amtsgericht Köln aber nicht anerkannt wurde. Der Lkw selbst hatte beim Abbiegen eine Geschwindigkeit von 14 km/h. „Nach dem neuen Bußgeldkatalog wäre es bei der nur noch erlaubten Schrittgeschwindigkeit ein Verstoß“, so Pfitzenmaier, „da der Unfall aber bereits 2020 passiert ist, wurde es nicht strafverschärfend gewertet.“

Vorwurf – falsch eingestellte Spiegel

Der eigentliche Tatvorwurf, den der Staatsanwalt ohne die Anwesenheit eines Gutachters nur vorlas, war, wie in fast allen ähnlichen Verfahren gegen Lkw-Fahrer: Viktor hätte den Radfahrer einerseits „in den Spiegeln sehen müssen“. Anderseits: „er hätte seine Außenspiegel falsch eingestellt“, was Viktor allerdings bestritt, da seit Jahren nur er diesen Lkw fahre und er zudem jeden Tag eine Abfahrtskontrolle durchführe. Erstaunlicherweise wurde dieser Punkt im Verfahren selbst nicht weiterverfolgt. Bei ihm als geständigem Fahrer ging es eher darum, noch einmal die Zeugen zu hören und das Strafmaß festzulegen. Das führte in den sozialen Medien auch in diesem Fall bereits zu den Fragen von Fahrern nach der „Mitschuld“ der Radfahrer, die nicht aufpassen würden, dass neben ihnen ein Lkw steht, der möglicherweise abbiegen könnte.

Es ist in der Tat ein Problem, das bei einer massiven Zunahme auch von E-Bikes und Pedelecs im Straßenverkehr der Städte zwangsläufig zu weiteren Unfällen führen wird. „Aus verschiedenen Fällen von Abbiegeunfällen ist grundsätzlich bekannt, dass ein Radfahrer vor und seitlich des Lkw-Fahrerhauses erst mit einem Abstand von 1,60 Metern erkennen ist“, sagt daher der Berliner Unfallanalytiker Andreas Wendt. „Da es sich meist um dynamische Situationen handelt, so ist ein Radfahrer, der sich an der Längsseite des Lkw vorbeidrängelt, nur kurzzeitig wahrnehmbar.“ Ein Pedelec, also ein Fahrrad, welches über eine Tretunterstützung verfügt, darf bis 25 km/h fahren, klärt Wendt weiter auf. „Das Fahrrad selbst kann nicht selbst beschleunigt werden, sondern unterstützt mit einem E-Motor nur die aufzubringende Kraft. Solche Pedelecs werden bei etwaiger Pflegestufe sogar von den Krankenkassen gefördert.“

Plädoyer für den Abbiegeassistenten

Abbiegeassistenten, egal welche Ausführung, hätten auch in diesem Fall dem Fahrer mehr Überblick über die Situation verschafft. Da ist sich Wendt sicher. „Hier kann ich nur an jeden Spediteur appellieren, verschiedene Fördermöglichkeiten wahrzunehmen, um entsprechende Systeme nachzurüsten“, betont auch Wendt. Sie wie es etwa Overnight aus Osnabrück schon mit der Einführung der ersten Generation im Actros macht. Viktor selbst musste nach dem Unfall zunächst ohne einen nachgerüsteten Abbiegeassistenten weiterfahren. Er begann fünf Tage nach dem Unfall wieder langsam mit seinen Touren und betonte vor Gericht mehrfach, wie unendlich leid ihm dieser Unfall, der nicht mehr rückgängig zu machen sei, tue. Erst jetzt, nach dem Urteil, so hat es mir der Unternehmer nach Rückfrage am Telefon gesagt, bekommt er einen ganz neuen Lkw mit allen verfügbaren Assistenten. Die Kreuzung in Frankfurt soll nach Angaben lokaler Medien mittlerweile für Radfahrer sicherer gestaltet worden sein.

Umfrage zur Sicherheit im Verkehr

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf unsere Umfrage zur #Sicherheitskampagne hinweisen: Wir wollen zusammen mit auto motor und sport wissen, wie sicher du dich auf der Straße fühlst, u.a. im Zusammenspiel mit den anderen Verkehrsarten, also mit #Fahrrad- #Motorrad-, #PKW-Fahrern. Was müsste verbessert werden, um die #Verkehrssicherheit zu erhöhen und wer ist dafür verantwortlich?

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Terminhinweis

Zu 74. Sendung von FERNFAHER LIVE am 13. Januar 2022 ab 17 Uhr sind neben Matthias Pfitzenmaier noch der Berliner Unfallanalytiker Andreas Wendt, der Prokurist von Overnight aus Osnabrück, Gerald Honerkamp sowie dessen Fahrer Wolfgang Herbrand geladen. Im Grunde greifen wir dabei einmal mehr auch die Frage auf, die ich bereits 2018 in meinem Blog gestellt habe: wer schützt eigentlich die Lkw-Fahrer?

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