14 Millionen Euro für autonomes Fahren
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt mit einem neuen Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro für die Investition in Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion bereit. Gefördert werden Vorhaben im Güterkraftverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr, mit denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum einsetzt werden.
Güterverkehr und ÖPNV im Fokus
"Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen", so Bundesverkehrsminister Steffen Bilger. "Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken."
Ziel ist es laut BMV, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen.
Förderung unterstützt Modellregionen
Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt demnach auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten. Damit unterstützt der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode, autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen.
Zugleich greift der Förderaufruf die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf und stärkt die praktische Umsetzung innovativer Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen.
Diese Fahrzeuge und Projekte werden gefördert
Gefördert werden unter anderem:
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
- die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
- Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
- Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Unternehmen des Güterkraftverkehrs, Verkehrsverbünde sowie Antragsteller aus dem Bereich Werkverkehr mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Anträge ab 1. September 2026 möglich
Anträge können ab dem 01. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. Weitere Informationen zum Förderaufruf, zum Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zur Verfügung. Siehe hier.





